BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 37 BB-VZementierarbeiten
6. Abschnitt Arbeiten an Bohrlöchern
Einrichtungen zur Durchführung von Zementierarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten auf ordnungsgemäßen Zustand und Betriebssicherheit zu prüfen.
BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
6. Abschnitt Arbeiten an Bohrlöchern
Einrichtungen zur Durchführung von Zementierarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten auf ordnungsgemäßen Zustand und Betriebssicherheit zu prüfen.