BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 24 BB-VEintragungen ins Bergbaukartenwerk
5. Abschnitt Sicherheitsabstände
Die in §§ 25 bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.
BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
5. Abschnitt Sicherheitsabstände
Die in §§ 25 bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.