BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 14 BB-VAllgemeine Anforderungen
3. Abschnitt Brandschutz
Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.
BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
3. Abschnitt Brandschutz
Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.