BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 1 BB-VZiele
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ziele dieser Verordnung sind
1. der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen,
2. der Schutz von fremden Sachen und
3. der Schutz der Umwelt, von Lagerstätten und der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit nach den Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung.