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Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

In Kraft90 ArtikelText geprüft am 26.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Hauptstück Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. 2. Hauptstück Behördenzuständigkeiten
  6. § 3 Sachliche Zuständigkeit
  7. § 3a Revision
  8. § 3b Aussetzung des Verfahrens
  9. § 4 Örtliche Zuständigkeit im Inland
  10. § 5 Örtliche Zuständigkeit im Ausland
  11. § 6 Nationale Kontaktstelle
  12. § 7 Dezentrale Informationszentren
  13. 3. Hauptstück Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen
  14. § 8 Arten und Form der Aufenthaltstitel
  15. § 9 Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts
  16. § 10 Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts
  17. 4. Hauptstück Allgemeine Voraussetzungen
  18. § 11 Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel
  19. § 12 Quotenpflichtige Niederlassung
  20. § 13 Niederlassungsverordnung
  21. 6. Hauptstück Verfahren
  22. § 19 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
  23. § 19a Entscheidungsfrist
  24. § 20 Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln
  25. § 21 Verfahren bei Erstanträgen
  26. § 21a Nachweis von Deutschkenntnissen
  27. § 22 Verfahren zur erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Berufsvertretungsbehörden im Ausland
  28. § 23 Verfahren bei Inlandsbehörden
  29. § 24 Verlängerungsverfahren
  30. § 25 Verfahren im Fall des Fehlens von Erteilungsvoraussetzungen für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  31. § 26 Zweckänderungsverfahren
  32. § 27 Niederlassungsrecht von Familienangehörigen
  33. § 28 Rückstufung und Entziehung eines Aufenthaltstitels
  34. § 29 Mitwirkung des Fremden
  35. § 30 Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption
  36. § 30a Zwangsehe und Zwangspartnerschaft
  37. § 31 Rahmenbedingungen
  38. § 32 Selbständige Erwerbstätigkeit
  39. § 33 Unselbständige Erwerbstätigkeit
  40. 7. Hauptstück Verwenden personenbezogener Daten
  41. § 34 Allgemeines
  42. § 35 Verarbeitung erkennungsdienstlicher Daten
  43. § 36 Zentrale Verfahrensdatei
  44. § 37 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
  45. § 38 Internationaler und unionsrechtlicher Datenverkehr
  46. § 39 Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten des Zentralen Melderegisters
  47. § 40 Niederlassungsregister
  48. 1. Hauptstück Niederlassung von Drittstaatsangehörigen
  49. § 41 Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte“
  50. § 41a Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
  51. § 42 Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“
  52. § 43 „Niederlassungsbewilligung“
  53. § 43a „Niederlassungsbewilligung – Künstler“
  54. § 43b „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
  55. § 43c „Niederlassungsbewilligung – Forscher“
  56. § 43d Aufnahmevereinbarung
  57. § 44 „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“
  58. § 44a Besondere Verfahrensbestimmungen
  59. § 45 Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“
  60. § 46 Bestimmungen über die Familienzusammenführung
  61. § 46a Besondere Fälle der Familienzusammenführung
  62. 2. Hauptstück Familienangehörige und andere Angehörige von dauernd in Österreich wohnhaften Zusammenführenden
  63. § 47 Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ und „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“
  64. 3. Hauptstück Niederlassung von langfristig aufenthaltsberechtigten oder hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen
  65. § 49 Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates
  66. § 50 Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates
  67. § 50a Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ eines anderen Mitgliedstaates und deren Familienangehörige
  68. 4. Hauptstück Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht
  69. § 51 Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern für mehr als drei Monate
  70. § 52 Aufenthaltsrecht für Angehörige von EWR-Bürgern
  71. § 53 Anmeldebescheinigung
  72. § 53a Bescheinigung des Daueraufenthalts von EWR-Bürgern
  73. § 54 Aufenthaltskarten für Angehörige eines EWR-Bürgers
  74. § 54a Daueraufenthaltskarten
  75. § 55 Nichtbestehen, Fortbestand und Überprüfung des Aufenthaltsrechts für mehr als drei Monate
  76. § 56 Sonderfälle der Niederlassung von Angehörigen von EWR-Bürgern
  77. § 57 Schweizer Bürger und deren Angehörige sowie Angehörige von Österreichern
  78. § 57a Verordnungsermächtigung zur Durchführung eines Austrittsabkommens gemäß Art. 50 EUV Verordnungsermächtigung zur Durchführung eines Austrittsabkommens gemäß Artikel 50, EUV
  79. 5. Hauptstück Aufenthaltsbewilligungen
  80. § 58 Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („ICT“)
  81. § 58a Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen Mitgliedstaates
  82. § 59 Betriebsentsandte
  83. § 60 Selbständige
  84. § 61 Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Forscher“ eines anderen Mitgliedstaates
  85. § 62 Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
  86. § 63 Schüler
  87. § 64 Studenten
  88. § 65 Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ eines anderen Mitgliedstaates
  89. § 66 Sozialdienstleistende
  90. § 67 Freiwillige
  91. § 68 Grenzgänger
  92. § 69 Familiengemeinschaft
  93. 6. Hauptstück Zertifizierung von Einrichtungen
  94. § 70 Zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung
  95. § 71 Zertifizierte Forschungseinrichtung
  96. 3. TEIL STRAF-, SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
  97. § 77 Strafbestimmungen
  98. § 79 Sprachliche Gleichbehandlung
  99. § 80 Verweisungen
  100. § 81 Übergangsbestimmungen
  101. § 82 In-Kraft-Treten
  102. § 83 Vollziehung
  103. Artikel 16 Austrittszeitpunkt
  104. § 16 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 25/2019 , zu § 82, BGBl. I Nr. 100/2005 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2019,, zu Paragraph 82,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,)