Abkommen zur Gründung einer Assoziation · Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
§ 80 Abkommen zur Gründung einer Assoziation
Zollwert
Die im Handel zwischen den Vertragsparteien angewandten Regeln über den Zollwert unterliegen dem WTO-Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des GATT 1994, mit Ausnahme der Vorbehalte und Optionen des Artikels 20 und der Absätze 2, 3 und 4 des Anhangs III des genannten Übereinkommens.