Abkommen zur Gründung einer Assoziation · Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
§ 62 Abkommen zur Gründung einer Assoziation
Einreihung der Waren
Für die Einreihung der Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien gilt die im Einklang mit dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (im Folgenden „HS“ genannt) festgelegte Zolltarifnomenklatur der Vertragsparteien.