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Abkommen zur Gründung einer Assoziation · Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

§ 34 Abkommen zur Gründung einer Assoziation

Zusammenarbeit im Tourismus

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Vertragsparteien fördern ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Tourismus.

(2) Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf

a) Projekte zur Entwicklung und Konsolidierung touristischer Produkte und Dienstleistungen, die von beiderseitigem Interesse oder für andere Märkte von beiderseitigem Interesse attraktiv sind;

b) Konsolidierung der Ferntouristenströme;

c) Ausbau der Kanäle für die Tourismusförderung;

d) Bildung und Ausbildung im Tourismusbereich;

e) technische Hilfe und Pilotprojekte zur Entwicklung des Tourismus für bestimmte Interessengruppen;

f) Informationsaustausch über Tourismusförderung, integrierte Planung von Tourismuszielen und Qualität der Dienstleistungen;

g) Einsatz von Förderungsinstrumenten zur Entwicklung des Tourismus auf örtlicher Ebene.