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Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiter · Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)

§ 7 Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiter

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist für den Praktikanten kosten- und gebührenfrei. Im Übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften beider Staaten Anwendung.