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Unentgeltliche Übereignung von beweglich · Unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen

§ 1 Unentgeltliche Übereignung von beweglich

In KraftAmtlicher Text

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung zweier Wasseraufbereitungsanlagen im Wert von jeweils 62 000 Euro sowie der zu ihrem Betrieb erforderlichen Chemikalien- und Verbrauchsgüterausstattung im Wert von 64 730 Euro an die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka.