§ 0 Kostenersatzpflicht für die Ausstellung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung
StF: BGBl. II Nr. 393/2004
Auf Grund des § 13 des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 129/2003 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Verweist auf
- Kostenersatzpflicht für die Ausstellung Art. 13