Rechtsstellung von Eingreiftruppen · Rechtsstellung von Eingreiftruppen
§ 3 Rechtsstellung von Eingreiftruppen
Entschädigungsverfahren
Um die Reziprozität zwischen den Parteien hinsichtlich des Verzichts auf Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe gemäß Artikel VIII Absatz 2 (f) des NATO SOFA sicherzustellen, ist der in diesem Artikel für Dänemark genannte Betrag (9.670 DKK) für alle Parteien maßgebend.