Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
StF: BGBl. II Nr. 187/2004
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9