BHAG-G · Buchhaltungsagenturgesetz
§ 29 BHAG-GVerweisungen auf andere Rechtsvorschriften
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Dies gilt nicht für die Verweisungen auf das BHG in den § 20 Abs. 2 und § 21 Abs.1.