Verordnung über die Dienstgrade · Verordnung über die Dienstgrade
§ 1 Verordnung über die Dienstgrade
Für Personen, die Wehrdienst leisten oder geleistet haben, sind folgende Dienstgrade vorgesehen:
Dienstgradgruppe
Dienstgrad
1. Personen ohne Chargengrad
Rekrut
2. Chargen
Gefreiter
Korporal
Zugsführer
3. Unteroffiziere
Wachtmeister
Oberwachtmeister
Stabswachtmeister
Oberstabswachtmeister
Offiziersstellvertreter
Vizeleutnant
4. Offiziere
Fähnrich
Leutnant
Oberleutnant
Hauptmann
Major
Oberstleutnant
Oberst
Brigadier
Generalmajor
Generalleutnant
sowie je nach Verwendung bei den Dienstgraden
Oberleutnant bis Oberst die Zusätze
„…arzt“, „…apotheker“, „…veterinär“, „…experte“,
„des Generalstabsdienstes“,
„des Intendanzdienstes“,
„des höheren militärfachlichen Dienstes“,
„des höheren militärtechnischen Dienstes“ sowie
für Militärseelsorger die dienstrechtlich vorgesehenen
Verwendungsbezeichnungen
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-08-22