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Verordnung über die Dienstgrade · Verordnung über die Dienstgrade

§ 1 Verordnung über die Dienstgrade

In KraftAmtlicher Text

Für Personen, die Wehrdienst leisten oder geleistet haben, sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Dienstgradgruppe

Dienstgrad

1. Personen ohne Chargengrad

Rekrut

2. Chargen

Gefreiter

Korporal

Zugsführer

3. Unteroffiziere

Wachtmeister

Oberwachtmeister

Stabswachtmeister

Oberstabswachtmeister

Offiziersstellvertreter

Vizeleutnant

4. Offiziere

Fähnrich

Leutnant

Oberleutnant

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Oberst

Brigadier

Generalmajor

Generalleutnant

sowie je nach Verwendung bei den Dienstgraden

Oberleutnant bis Oberst die Zusätze

„…arzt“, „…apotheker“, „…veterinär“, „…experte“,

„des Generalstabsdienstes“,

„des Intendanzdienstes“,

„des höheren militärfachlichen Dienstes“,

„des höheren militärtechnischen Dienstes“ sowie

für Militärseelsorger die dienstrechtlich vorgesehenen

Verwendungsbezeichnungen

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2017-08-22