Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

FTEG · FTE-Nationalstiftungsgesetz

§ 19 FTEGSprachliche Gleichbehandlung

In KraftAmtlicher Text

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2018-05-25