Beschaffungscontrolling-Verordnung · Beschaffungscontrolling-Verordnung
§ 10 Beschaffungscontrolling-VerordnungInstrumente
Instrumente des Beschaffungscontrollings sind insbesondere:
1. Soll-Ist-Vergleiche,
2. Abweichungsanalysen,
3. Prognosen,
4. Zeitreihenvergleiche,
5. Leistungsstatistiken,
6. Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und der Qualität von Leistungen sowie
7. sofern entsprechende Daten vorhanden sind, Vergleiche mit Beschaffungsabteilungen der Bundesverwaltung und ausländischen öffentlichen Beschaffungsorganisationen.