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Luftfahrt-Entschädigungsgesetz · Luftfahrt-Entschädigungsgesetz

§ 1 Luftfahrt-Entschädigungsgesetz

In KraftAmtlicher Text

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Entschädigungen an Luftfahrtunternehmen mit österreichischer Betriebsgenehmigung (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) über deren Antrag für Schäden zu leisten, die auf Grund der durch die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika in der Zeit vom 11. bis 14. September 2001 verfügten Einstellung des Luftverkehrs entstanden sind.