Gütereinsatzstatistik – Verordnung · Gütereinsatzstatistik – Verordnung
§ 2 Gütereinsatzstatistik – VerordnungPeriodizität, Kontinuität
Die Erhebungen sowie die Statistiken über den Gütereinsatz im Produzierenden Bereich sind jährlich über das jeweils vorangegangene Kalender- oder Wirtschaftsjahr (Berichtsperiode) durchzuführen.