§ 12 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-A
Artikel 12
Dieses Abkommen gilt ungeachtet bestehender oder nicht bestehender diplomatischer oder konsularischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.
Artikel 12
Dieses Abkommen gilt ungeachtet bestehender oder nicht bestehender diplomatischer oder konsularischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.