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Abkommen zwischen Österreich und Saudi-A · Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-A

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 85/2003 (NR: GP XXI RV 765 AB 919 S. 87. BR: AB 6555 S. 683. )

Die REPUBLIK ÖSTERREICH und das KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN (im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt),

VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,

IN DER ABSICHT, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren des einen Staates im Hoheitsgebiet des anderen Staates zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz derartiger Investitionen geeignet sind, private Geschäftsinitiativen anzuregen und den Wohlstand beider Staaten zu erhöhen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 25. Juli 2003 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.