Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Sperrgebiet Marwiesen · Sperrgebiet Marwiesen

§ 4 Sperrgebiet Marwiesen

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-, Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Kärntner Landesregierung und

3. bei der Gemeinde Paternion.

(2) Die Zeiten militärischer Übungen nach den §§ 2 und 3 sind bekannt zu geben

1. durch Anschlag beim Kommando des Truppenübungsplatzes Marwiesen und

2. durch geeignete Kennzeichnung in der Natur.