§ 6 Festsetzung der Preise für die Abnahme eFestsetzung der Preise für Ökostrom aus Geothermie (Neuanlagen)
Allgemeine Bestimmungen
Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Betrag von 7,00 Cent/kWh festgesetzt.
Allgemeine Bestimmungen
Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Betrag von 7,00 Cent/kWh festgesetzt.