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Festsetzung der Preise für die Abnahme e · Festsetzung der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen

§ 4 Festsetzung der Preise für die Abnahme eFestsetzung der Preise für Ökostrom aus Photovoltaik

Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (Neuanlagen), werden wie folgt festgesetzt:

1. für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 20 kWpeak 60 Cent/kWh;

2. für Anlagen mit einer Engpassleistung größer als 20 kWpeak 47 Cent/kWh.