AT · Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002
Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002
Inhalt
- § 0
- § 1 Beschränkung zur Zulassung von Ausgangsmaterial für Generhaltungszwecke
- § 2 Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes Vermehrungsgut“
- § 3 Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
- § 4 Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
- § 5 Ausgangsmaterial für „Qualifiziertes Vermehrungsgut“
- § 6 Ausgangsmaterial für „Geprüftes Vermehrungsgut“
- § 8 Zulassungszeichen
- § 9 Nationale Liste
- § 10 Mindesterfordernisse bei der Gewinnung von Saatgut
- § 11 Umfang und Beschaffenheit der Probe bei der Gewinnung von Saatgut
- § 12 Stammzertifikat
- § 13 In-Verkehr-Bringen von Klonmischungen mit festgelegten Anteilen von Klonen
- § 14 In-Verkehr-Bringen von Klonmischungen mit nicht festgelegten Anteilen von Klonen
- § 15 Anforderungen an die äußere Beschaffenheit
- § 16 Verkehrsbeschränkungen
- § 17 Verbringung von Vermehrungsgut mit „weniger strengen Anforderungen“ aus anderen Mitgliedstaaten
- § 18 Anforderungen an die Saatgutprüfung
- § 20 Meldeverpflichtung bei Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat
- § 21 Betriebskontrollen
- § 22 Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften
- § 23 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 24 In-Kraft-Treten