Freistellung von vertikalen Vertriebsbin · Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen
§ 3 Freistellung von vertikalen Vertriebsbin
Bei der sinngemäßen Anwendung von Verordnungen nach den §§ 1 und 2 tritt an die Stelle des Gemeinsamen Marktes das Bundesgebiet.