Freistellung von vertikalen Vertriebsbin · Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen
§ 0 Freistellung von vertikalen Vertriebsbin
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Freistellung von vertikalen Vertriebsbindungen
StF: BGBl. II Nr. 486/2002
Auf Grund des § 30e des Kartellgesetzes 1988, BGBl. Nr. 600, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.131/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
Verweist auf
- Freistellung von vertikalen Vertriebsbin Art. 30e