Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 18. Juli 1968 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz
StF: BGBl. Nr. 322/1968
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9