Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. November 1967 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Dornbirn
StF: BGBl. Nr. 382/1967
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9