§ 0 Erlassung einer Geschäftsordnung der Wet
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der für die Wettbewerbskommission eine Geschäftsordnung erlassen wird
StF: BGBl. II Nr. 314/2002
Auf Grund von § 16 Abs. 6 Wettbewerbsgesetz - WettbG, BGBl. I Nr. 62/2002 , wird nach Anhörung der Wettbewerbskommission verordnet:
Verweist auf
- Erlassung einer Geschäftsordnung der Wet Art. 16