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WEG 2002 · Wohnungseigentumsgesetz 2002

§ 55 WEG 2002Außer-Kraft-Treten

12. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001 , tritt mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft. Die Übergangsregelungen des § 29 Abs. 1 bis 3 des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 gelten jedoch für die davon erfassten Rechtsverhältnisse weiter.