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AT · EisbAV

Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

In Kraft59 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Gefahrenraum
  5. 2. Abschnitt Verkehrswege und Arbeitsplätze im Bereich von Gleisen
  6. § 3 Verkehrswege
  7. § 4 Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
  8. § 5 Sicherheitsraum
  9. § 6 Seitlicher Sicherheitsabstand
  10. § 7 Bedienungsraum
  11. § 8 Sonderbestimmungen für Tunnel
  12. § 9 Gleisenden
  13. § 10 Laderampen
  14. § 11 Beleuchtungseinrichtungen
  15. § 12 Kreuzungen mit anderen schienengebundenen Transporteinrichtungen
  16. 3. Abschnitt Arbeitsvorgänge
  17. § 13 Betriebsanweisungen
  18. § 14 Allgemeine Bestimmungen über das Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen
  19. § 15 Bewegen von Schienenfahrzeugen
  20. § 16 Kuppeln
  21. § 17 Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrt
  22. § 18 Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
  23. § 19 Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
  24. § 20 Benutzung von Drehscheiben und Schiebebühnen
  25. § 21 Bewachung von schienengleichen Eisenbahnübergängen
  26. § 22 Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
  27. § 23 Ausrüstung mit Arbeitsmitteln
  28. § 24 Einsatz von Arbeitnehmern
  29. 4. Abschnitt Zusatzbestimmungen für Bauarbeiten
  30. § 25 Betriebsanweisungen für Bauarbeiten
  31. § 25a Grundsatzbestimmungen für Bauarbeiten
  32. § 26 Sicherungsmaßnahmen
  33. § 26a Sicherungsmaßnahmen im Tunnel
  34. § 26b Sicherungsmaßnahmen für Dritte
  35. § 27 Einsatz der Sicherungsaufsicht
  36. § 28 Aufgaben der Sicherungsaufsicht
  37. § 29 Einsatz von Sicherungsposten
  38. § 30 Aufgaben der Sicherungsposten
  39. § 31 Ausrüstung der Sicherungsposten
  40. § 32 Vorbereitung der Bauarbeiten
  41. § 33 Verhalten bei Bauarbeiten
  42. § 34 Lagerung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  43. § 35 Arbeiten an Weichen
  44. § 36 Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen
  45. 5. Abschnitt Kennzeichnung
  46. § 37 Signale
  47. § 37a Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen
  48. 6. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel
  49. § 38 Abnahmeprüfung
  50. § 39 Wiederkehrende Prüfung
  51. § 40 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  52. § 41 Prüfung nach Aufstellung
  53. § 41a Wartungsbücher, Prüfbefunde
  54. § 42 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  55. 7. Abschnitt Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
  56. § 43 Drehscheiben und Schiebebühnen
  57. § 44 Seil- und Kettenzuganlagen
  58. § 45 Hemmschuhe
  59. § 46 Schienenfahrzeuge
  60. § 47 Führerstände von Triebfahrzeugen und Steuerwagen
  61. 8. Abschnitt Nachweis der Fachkenntnisse
  62. § 48 Beschäftigung der Arbeitnehmer mit Fachkenntnissen
  63. § 49 Fachkenntnisausbildung
  64. § 50 Ausbildungsteilnahme
  65. § 51 Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen
  66. 9. Abschnitt Schlußbestimmungen
  67. § 52 Übergangsbestimmungen
  68. § 53 Inkrafttreten