AT · EisbAV
Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gefahrenraum
- 2. Abschnitt Verkehrswege und Arbeitsplätze im Bereich von Gleisen
- § 3 Verkehrswege
- § 4 Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
- § 5 Sicherheitsraum
- § 6 Seitlicher Sicherheitsabstand
- § 7 Bedienungsraum
- § 8 Sonderbestimmungen für Tunnel
- § 9 Gleisenden
- § 10 Laderampen
- § 11 Beleuchtungseinrichtungen
- § 12 Kreuzungen mit anderen schienengebundenen Transporteinrichtungen
- 3. Abschnitt Arbeitsvorgänge
- § 13 Betriebsanweisungen
- § 14 Allgemeine Bestimmungen über das Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen
- § 15 Bewegen von Schienenfahrzeugen
- § 16 Kuppeln
- § 17 Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrt
- § 18 Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
- § 19 Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
- § 20 Benutzung von Drehscheiben und Schiebebühnen
- § 21 Bewachung von schienengleichen Eisenbahnübergängen
- § 22 Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
- § 23 Ausrüstung mit Arbeitsmitteln
- § 24 Einsatz von Arbeitnehmern
- 4. Abschnitt Zusatzbestimmungen für Bauarbeiten
- § 25 Betriebsanweisungen für Bauarbeiten
- § 25a Grundsatzbestimmungen für Bauarbeiten
- § 26 Sicherungsmaßnahmen
- § 26a Sicherungsmaßnahmen im Tunnel
- § 26b Sicherungsmaßnahmen für Dritte
- § 27 Einsatz der Sicherungsaufsicht
- § 28 Aufgaben der Sicherungsaufsicht
- § 29 Einsatz von Sicherungsposten
- § 30 Aufgaben der Sicherungsposten
- § 31 Ausrüstung der Sicherungsposten
- § 32 Vorbereitung der Bauarbeiten
- § 33 Verhalten bei Bauarbeiten
- § 34 Lagerung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- § 35 Arbeiten an Weichen
- § 36 Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen
- 5. Abschnitt Kennzeichnung
- § 37 Signale
- § 37a Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen
- 6. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel
- § 38 Abnahmeprüfung
- § 39 Wiederkehrende Prüfung
- § 40 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
- § 41 Prüfung nach Aufstellung
- § 41a Wartungsbücher, Prüfbefunde
- § 42 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- 7. Abschnitt Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- § 43 Drehscheiben und Schiebebühnen
- § 44 Seil- und Kettenzuganlagen
- § 45 Hemmschuhe
- § 46 Schienenfahrzeuge
- § 47 Führerstände von Triebfahrzeugen und Steuerwagen
- 8. Abschnitt Nachweis der Fachkenntnisse
- § 48 Beschäftigung der Arbeitnehmer mit Fachkenntnissen
- § 49 Fachkenntnisausbildung
- § 50 Ausbildungsteilnahme
- § 51 Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen
- 9. Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 52 Übergangsbestimmungen
- § 53 Inkrafttreten