Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elemen · Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik
§ 2 Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elemen
Artikel I Artikel römisch eins
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4)
Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfasst sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.