Soziale Sicherheit (OPEC) · Soziale Sicherheit (OPEC)
§ 0 Soziale Sicherheit (OPEC)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ORGANISATION DER ERDÖLEXPORTIERENDEN LÄNDER ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 143/1999 (NR: GP XX RV 1524 AB 1661 S. 162. BR: AB 5910 S. 653. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Organisation der erdölexportierenden Länder sind im Hinblick auf Artikel 17 und 18 des am 18. Februar 1974 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder wie folgt übereingekommen:
Der Notenaustausch gemäß Art. 14 des Abkommens wurde am 7. Juni 1999 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 mit 1. September 1999 in Kraft.