AT · BB-SozPG
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz
Inhalt
- § 0
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1
- Abschnitt 2 Sozialpläne für Bundesbeamte, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
- § 2 Persönlicher Anwendungsbereich
- § 3 Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
- § 4 Ersatzbetrag und Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes
- § 5 Vorruhestandsgeld
- § 5a Pensionsbemessung
- § 6 Zeitlicher Geltungsbereich
- § 7 Beschäftigungsausmaß
- § 8 Karenzurlaub
- § 9 Leistungsorientierte Zuschläge
- § 10 Übergangsbestimmungen
- Abschnitt 3 Sozialpläne für Vertragsbedienstete, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
- § 11 Persönlicher Anwendungsbereich
- § 12 Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 13 Vorruhestandsgeld
- § 14 Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 4 Sozialpläne für Bundesbeamte, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
- § 15 Persönlicher Anwendungsbereich
- § 16 Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
- § 17 Vorruhestandsgeld
- § 17a Pensionsbemessung
- § 18 Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 5 Sozialpläne für Vertragsbedienstete, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
- § 19 Persönlicher Anwendungsbereich
- § 20 Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 21 Vorruhestandsgeld
- § 22 Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- § 23 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
- § 24 Inkrafttreten
- § 25 Übergangsbestimmungen
- § 25a Versetzung in den Ruhestand
- § 25b Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 26 Vollziehung