AT · VGÜ
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025
Inhalt
- § 0
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 Abs. 1 ASchG Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß Paragraph 49, Absatz eins, ASchG
- § 3 Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 Abs. 2 ASchG Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß Paragraph 49, Absatz 2, ASchG
- § 3a Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer/innen, die unter Tage im Bergbau beschäftigt werden
- § 3b Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer/innen, die in Räumen beschäftigt werden, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung herabgesetzt ist
- § 4 Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
- § 5 Sonstige besondere Untersuchungen gemäß § 51 ASchG Sonstige besondere Untersuchungen gemäß Paragraph 51, ASchG
- § 6 Gemeinsame Bestimmungen
- § 6a Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- § 7 Gesundheitliche Eignung
- § 8 Information der Arbeitnehmer/innen
- § 9 Strafbestimmung
- § 10 Ausnahme
- § 11 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 12 Schlußbestimmungen