AT · B-GlBG
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Inhalt
- § 0
- I. Teil römisch eins. Teil Gleichbehandlung
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
- § 3 Gleichstellung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
- § 4 Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- § 4a Begriffsbestimmungen
- § 5 Auswahlkriterien
- § 6 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
- § 6a Einkommensberichte des Bundes
- § 7 Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
- § 8 Sexuelle Belästigung
- § 8a Belästigung
- § 9 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 10 Vertretung von Frauen in Kommissionen
- § 10a Gebot der sprachlichen Gleichbehandlung
- 2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
- § 11 Frauenförderungsgebot
- § 11a Frauenförderungspläne
- § 11b Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst
- § 11c Vorrang beim beruflichen Aufstieg
- § 11d Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
- 3. Abschnitt Berichtswesen
- § 12 Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung
- § 12a Bericht an den Nationalrat
- 2. Hauptstück Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)
- § 13 Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- § 13a Begriffsbestimmungen
- § 13b Ausnahmebestimmungen
- § 14 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
- § 15 Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
- § 16 Belästigung
- § 16a Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 16b Berichtswesen
- 1. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- § 17 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 17a Festsetzung des Entgelts
- § 17b Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
- § 17c Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 18 Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter
- § 18a Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten
- § 18b Gleiche Arbeitsbedingungen
- § 18c
- § 19 Sexuelle Belästigung und Belästigung
- § 19a Mehrfachdiskriminierung
- § 19b Erlittene persönliche Beeinträchtigung
- 2. Abschnitt Geltendmachung von Ansprüchen
- § 20 Fristen
- § 20a Beweislast
- § 20b Benachteiligungsverbot
- § 20c Informationspflicht
- § 20d Dialog mit Nichtregierungsorganisationen
- 1. Hauptstück Institutionen
- § 21 Einteilung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungskommission
- § 22 Einrichtung
- § 22a Senate
- § 22b Zusammensetzung der Senate
- § 23 Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
- § 23a Gutachten
- § 24 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
- § 25 Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
- 2. Abschnitt Gleichbehandlungsbeauftragte
- § 26 Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 27 Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten
- 3. Abschnitt Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
- § 28 Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 29 Aufgaben der Arbeitsgruppen
- § 30 Geschäftsführung der Arbeitsgruppen
- § 31 Tätigkeit der Arbeitsgruppen
- 4. Abschnitt Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
- § 32 Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 33 Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
- § 34 Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe
- 5. Abschnitt Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- § 35 Bestellung der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- § 36 Aufgaben der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- 2. Hauptstück Verfahren
- § 37 Rechtsstellung
- § 38 Geheimhaltungspflicht
- § 39 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
- 1. Abschnitt Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
- § 40 Anwendungsbereich
- 2. Abschnitt Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten
- § 41 Anwendungsbereich
- § 42 Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium
- 3. Abschnitt
- § 43 Verweisungen
- 1. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 44 Frauenförderung an Justizanstalten
- § 45 Übergangsbestimmungen für Frauenförderungspläne, Berichte, Personen und Institutionen
- § 45a Übergangsbestimmung für die Vertretung von Frauen in Kommissionen
- 2. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
- § 47 Inkrafttreten
- § 48 Vollziehung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009 , zu § 1, BGBl. Nr. 100/1993 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2009,, zu Paragraph eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,)
- § 79