AT · AusG
Ausschreibungsgesetz 1989
Inhalt
- § 0
- Abschnitt I Abschnitt römisch eins
- § 1 Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze
- Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Auszuschreibende Funktionen und Arbeitsplätze
- § 2 Leitungsfunktionen in Zentralstellen
- § 3 Leitung von nachgeordneten Dienststellen
- § 4 Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze
- § 4a Ausschreibungspflicht bei Organisationsänderung
- Abschnitt III Abschnitt römisch drei Ausschreibung und Bewerbung
- § 5 Ausschreibung
- § 6 Bewerbung
- Abschnitt IV Abschnitt römisch vier Arten und Zusammensetzung der Begutachtungskommissionen
- § 7 Gemeinsame Bestimmungen
- § 8 Ständige Begutachtungskommission
- Abschnitt V Abschnitt römisch fünf Tätigkeit der Begutachtungskommission
- § 9 Prüfung der Bewerbungsgesuche
- § 10 Gutachten
- § 11 Anwendung des AVG
- § 12 Sitzungen der Begutachtungskommission
- § 13 Geschäftsordnung
- § 14 Vertraulichkeit
- § 15 Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
- Abschnitt Va Abschnitt römisch fünf a Ausschreibung der stellvertretenden Leitung bestimmter Sektionen
- § 15a Anwendungsbereich
- § 15b Ausschreibung
- § 15c Bewerbung
- § 15d Verfahren
- § 15e Begutachtungskommission
- ABSCHNITT VI ABSCHNITT römisch sechs WEITERBESTELLUNG
- § 16 Anwendungsbereich
- § 17 Antrag an die Weiterbestellungskommission
- § 18 Weiterbestellungskommission
- § 19 Folgen der Weiterbestellung und der Nichtweiterbestellung
- Unterabschnitt A Allgemeine Bestimmungen
- § 20 Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
- § 21 Zuständigkeit
- § 22 Inhalt der Ausschreibung
- § 23 Verlautbarung
- § 24 Ausschreibungs- und Bekanntmachungspflichten
- § 25
- § 26 Bestimmungen für die Fälle der §§ 24 und 25 Bestimmungen für die Fälle der Paragraphen 24 und 25
- § 27 Bewerbung
- § 28 Aufnahmeverfahren
- § 29 Aufnahmekommission
- § 30 Bestellung der Mitglieder der Aufnahmekommission
- § 31 Bestellung von Ersatzmitgliedern
- § 32 Folgeleistungspflicht
- § 33 Bestellungshindernisse
- § 34 Mitgliedschaft zur Aufnahmekommission
- § 35 Verfahren vor der Aufnahmekommission
- § 36 Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 36a Nicht berücksichtigte Bewerber und Bewerberinnen
- Unterabschnitt B Aufnahmeverfahren mit Eignungsprüfung
- § 37 Anwendungsbereich
- § 38 Eignungsprüfung
- § 39 Zuständigkeit für die Eignungsprüfung
- § 40 Durchführung der Eignungsprüfung
- § 41 Erstellung der Tests
- § 42 Auswertung der Tests
- § 43 Verordnung über die Eignungsprüfung
- § 44 Ergebnis der Eignungsprüfung
- § 45 Reihung für die Aufnahme in den Bundesdienst
- § 46 Informationsgespräch
- § 47 Befassung der Aufnahmekommission
- § 48 Prüfung der Unterlagen
- § 49 Aufnahmegespräch
- § 50 Gutachten der Aufnahmekommission
- § 51 Frist für das Gutachten
- § 52 Aufnahme entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt C Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch anstelle einer Eignungsprüfung
- § 54 Anwendungsbereich
- § 55 Aufnahmegespräch
- § 56 Befassung der Aufnahmekommission
- § 57 Gutachten der Aufnahmekommission
- § 58 Maßnahme nach der Aufnahme
- Unterabschnitt D Abgekürztes Aufnahmeverfahren
- § 59 Anwendungsbereich
- § 60 Aufnahmeverfahren
- § 61 Überprüfungsverfahren
- § 62 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 63 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt E Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis
- § 64 Anwendungsbereich
- § 65 Reihung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 66 Bewerbungsliste
- § 67 Aufnahmeverfahren
- § 68 Verständigung der Bewerber und Bewerberinnen und Verbleib in der Bewerbungsliste
- § 69 Überprüfungsverfahren
- § 70 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 71 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt F Aufnahmeverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verwaltungspraktikum und ausgebildete Lehrlinge des Bundes
- § 72 Anwendungsbereich
- § 73 Aufnahmeverfahren
- Unterabschnitt G Überprüfungsverfahren für Ersatzkräfte
- § 74 Anwendungsbereich
- § 75 Überprüfungsverfahren
- § 76 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 77 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt H Überprüfungsverfahren für Bedienstete nach § 25 Abs. 1
- § 78 Anwendungsbereich
- § 79 Überprüfungsverfahren
- § 80 Entscheidung über die Verwendungsänderung
- § 81 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Abschnitt VIII Abschnitt römisch acht Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 82 Andere Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren
- § 83 Ausnahmen von der Anwendung des Abschnittes VII Ausnahmen von der Anwendung des Abschnittes römisch sieben
- § 83a Frühere Funktionsbetrauungen nach dem Bundesministeriengesetz 1986
- § 84 Anhängige Ausschreibungsverfahren
- § 85 Zuweisung eines Arbeitsplatzes in bestimmten Fällen
- § 86 Planstellenwechsel im befristeten Dienstverhältnis im Wege eines Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahrens
- § 87 Mitwirkung der Dienstnehmervertretung in Bereichen, auf die das PVG nicht anzuwenden ist
- § 88 Begriffsbestimmungen
- § 88a Datenverarbeitung und Datenaufbewahrung
- § 89 Verweisung auf andere Bundesgesetze
- § 90 Inkrafttreten
- § 91 Vollziehung