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Ausschreibungsgesetz 1989

In Kraft100 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. Abschnitt I Abschnitt römisch eins
  3. § 1 Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze
  4. Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Auszuschreibende Funktionen und Arbeitsplätze
  5. § 2 Leitungsfunktionen in Zentralstellen
  6. § 3 Leitung von nachgeordneten Dienststellen
  7. § 4 Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze
  8. § 4a Ausschreibungspflicht bei Organisationsänderung
  9. Abschnitt III Abschnitt römisch drei Ausschreibung und Bewerbung
  10. § 5 Ausschreibung
  11. § 6 Bewerbung
  12. Abschnitt IV Abschnitt römisch vier Arten und Zusammensetzung der Begutachtungskommissionen
  13. § 7 Gemeinsame Bestimmungen
  14. § 8 Ständige Begutachtungskommission
  15. Abschnitt V Abschnitt römisch fünf Tätigkeit der Begutachtungskommission
  16. § 9 Prüfung der Bewerbungsgesuche
  17. § 10 Gutachten
  18. § 11 Anwendung des AVG
  19. § 12 Sitzungen der Begutachtungskommission
  20. § 13 Geschäftsordnung
  21. § 14 Vertraulichkeit
  22. § 15 Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
  23. Abschnitt Va Abschnitt römisch fünf a Ausschreibung der stellvertretenden Leitung bestimmter Sektionen
  24. § 15a Anwendungsbereich
  25. § 15b Ausschreibung
  26. § 15c Bewerbung
  27. § 15d Verfahren
  28. § 15e Begutachtungskommission
  29. ABSCHNITT VI ABSCHNITT römisch sechs WEITERBESTELLUNG
  30. § 16 Anwendungsbereich
  31. § 17 Antrag an die Weiterbestellungskommission
  32. § 18 Weiterbestellungskommission
  33. § 19 Folgen der Weiterbestellung und der Nichtweiterbestellung
  34. Unterabschnitt A Allgemeine Bestimmungen
  35. § 20 Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
  36. § 21 Zuständigkeit
  37. § 22 Inhalt der Ausschreibung
  38. § 23 Verlautbarung
  39. § 24 Ausschreibungs- und Bekanntmachungspflichten
  40. § 25
  41. § 26 Bestimmungen für die Fälle der §§ 24 und 25 Bestimmungen für die Fälle der Paragraphen 24 und 25
  42. § 27 Bewerbung
  43. § 28 Aufnahmeverfahren
  44. § 29 Aufnahmekommission
  45. § 30 Bestellung der Mitglieder der Aufnahmekommission
  46. § 31 Bestellung von Ersatzmitgliedern
  47. § 32 Folgeleistungspflicht
  48. § 33 Bestellungshindernisse
  49. § 34 Mitgliedschaft zur Aufnahmekommission
  50. § 35 Verfahren vor der Aufnahmekommission
  51. § 36 Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
  52. § 36a Nicht berücksichtigte Bewerber und Bewerberinnen
  53. Unterabschnitt B Aufnahmeverfahren mit Eignungsprüfung
  54. § 37 Anwendungsbereich
  55. § 38 Eignungsprüfung
  56. § 39 Zuständigkeit für die Eignungsprüfung
  57. § 40 Durchführung der Eignungsprüfung
  58. § 41 Erstellung der Tests
  59. § 42 Auswertung der Tests
  60. § 43 Verordnung über die Eignungsprüfung
  61. § 44 Ergebnis der Eignungsprüfung
  62. § 45 Reihung für die Aufnahme in den Bundesdienst
  63. § 46 Informationsgespräch
  64. § 47 Befassung der Aufnahmekommission
  65. § 48 Prüfung der Unterlagen
  66. § 49 Aufnahmegespräch
  67. § 50 Gutachten der Aufnahmekommission
  68. § 51 Frist für das Gutachten
  69. § 52 Aufnahme entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
  70. Unterabschnitt C Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch anstelle einer Eignungsprüfung
  71. § 54 Anwendungsbereich
  72. § 55 Aufnahmegespräch
  73. § 56 Befassung der Aufnahmekommission
  74. § 57 Gutachten der Aufnahmekommission
  75. § 58 Maßnahme nach der Aufnahme
  76. Unterabschnitt D Abgekürztes Aufnahmeverfahren
  77. § 59 Anwendungsbereich
  78. § 60 Aufnahmeverfahren
  79. § 61 Überprüfungsverfahren
  80. § 62 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
  81. § 63 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
  82. Unterabschnitt E Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis
  83. § 64 Anwendungsbereich
  84. § 65 Reihung der Bewerber und Bewerberinnen
  85. § 66 Bewerbungsliste
  86. § 67 Aufnahmeverfahren
  87. § 68 Verständigung der Bewerber und Bewerberinnen und Verbleib in der Bewerbungsliste
  88. § 69 Überprüfungsverfahren
  89. § 70 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
  90. § 71 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
  91. Unterabschnitt F Aufnahmeverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verwaltungspraktikum und ausgebildete Lehrlinge des Bundes
  92. § 72 Anwendungsbereich
  93. § 73 Aufnahmeverfahren
  94. Unterabschnitt G Überprüfungsverfahren für Ersatzkräfte
  95. § 74 Anwendungsbereich
  96. § 75 Überprüfungsverfahren
  97. § 76 Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
  98. § 77 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
  99. Unterabschnitt H Überprüfungsverfahren für Bedienstete nach § 25 Abs. 1
  100. § 78 Anwendungsbereich
  101. § 79 Überprüfungsverfahren
  102. § 80 Entscheidung über die Verwendungsänderung
  103. § 81 Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
  104. Abschnitt VIII Abschnitt römisch acht Übergangs- und Schlußbestimmungen
  105. § 82 Andere Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren
  106. § 83 Ausnahmen von der Anwendung des Abschnittes VII Ausnahmen von der Anwendung des Abschnittes römisch sieben
  107. § 83a Frühere Funktionsbetrauungen nach dem Bundesministeriengesetz 1986
  108. § 84 Anhängige Ausschreibungsverfahren
  109. § 85 Zuweisung eines Arbeitsplatzes in bestimmten Fällen
  110. § 86 Planstellenwechsel im befristeten Dienstverhältnis im Wege eines Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahrens
  111. § 87 Mitwirkung der Dienstnehmervertretung in Bereichen, auf die das PVG nicht anzuwenden ist
  112. § 88 Begriffsbestimmungen
  113. § 88a Datenverarbeitung und Datenaufbewahrung
  114. § 89 Verweisung auf andere Bundesgesetze
  115. § 90 Inkrafttreten
  116. § 91 Vollziehung