AT · BRGO 1974
Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
Inhalt
- § 0
- Abschnitt 1 Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 1 Einberufung
- § 2 Berechtigung zur Einberufung
- § 3
- § 4 Einberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 5 Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 6 Teilversammlungen
- § 7 Tagesordnung
- § 8 Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 9 Teilnahme des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen
- Abschnitt 2 Betriebsrat
- § 10 Konstituierung des Betriebsrates
- § 11
- § 12 Ersatzmitglieder
- § 13 Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Betriebsrates
- § 14 Sitzungen des Betriebsrates
- § 15 Übertragung von Aufgaben im Einzelfalle
- § 16 Übertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung
- § 17
- § 18
- § 19 Autonome Geschäftsordnung
- § 20 Vertretung nach außen
- § 21 Bekanntmachungen des Betriebsrates
- § 22 Beistellung von Sacherfordernissen
- § 22a Einheitlicher Betriebsrat
- Abschnitt 3 Betriebsausschuß
- § 23 Wahl der Funktionäre
- § 24 Geschäftsführung
- Abschnitt 4 Betriebsräteversammlung
- § 25 Einberufung
- § 26 Beschlußfassung
- § 27 Enthebung des Zentralbetriebsrates
- § 28
- Abschnitt 5 Zentralbetriebsrat
- § 29 Konstituierung
- § 30 Ersatzmitglieder
- § 31 Geschäftsführung
- Abschnitt 5a Konzernvertretung
- § 31a Konstituierung
- § 31b Geschäftsführung
- § 31c Geschäftsordnung
- § 32 Freizeitgewährung
- Abschnitt 6 Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates
- § 32a Freistellung
- § 33 Bildungsfreistellung
- § 34 Erweiterte Bildungsfreistellung
- § 35 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 7 Jugendvertretung im Betrieb
- § 36 Jugendversammlung
- § 37
- § 38 Geschäftsordnung der Jugendversammlung
- § 39 Jugendvertrauensrat
- § 40 Verhältnis der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer zu den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates
- § 41 Verhältnis des Jugendvertrauensrates zum Betriebsrat
- § 42 Teilnahme des Betriebsrates an Sitzungen des Jugendvertrauensrates
- § 43 Teilnahme des Jugendvertrauensrates an Sitzungen des Betriebsrates (Betriebsausschusses)
- § 44 Ausübung der Befugnisse des Jugendvertrauensrates
- § 45 Auskunftserteilung
- § 46 Allgemeine Intervention
- § 47 Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher Arbeitnehmer geltenden Vorschriften
- § 48 Teilnahme an den Unterweisungen der jugendlichen Arbeitnehmer
- § 49 Erstattung von Vorschlägen
- § 50 Teilnahme an Beratungen zwischen Betriebsrat (Betriebsausschuß) und Betriebsinhaber
- Abschnitt 8 Jugendvertretung im Unternehmen
- § 51 Jugendvertrauensräteversammlung
- § 52 Zentraljugendvertrauensrat
- § 52a Berufung weiterer Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates
- § 52b Vertretung und Geschäftsführung
- § 52c Verhältnis des Zentraljugendvertrauensrates zum Zentralbetriebsrat
- § 52d Auskunftserteilung
- § 52e Befugnisse des Zentraljugendvertrauensrates
- § 52f Konzernjugendvertretung
- Abschnitt 1 Organzuständigkeit
- § 53 Betriebsrat
- § 54 Betriebsausschuß
- § 55 Gemeinsamer Betriebsrat
- § 56 Zentralbetriebsrat
- § 56a Konzernvertretung
- Abschnitt 2 Ausübung einzelner Befugnisse
- § 57 Überwachung gemäß § 89 ArbVG Überwachung gemäß Paragraph 89, ArbVG
- § 58 Beratung gemäß § 92 ArbVG Beratung gemäß Paragraph 92, ArbVG
- § 59 Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer
- § 60 Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
- § 61 Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
- § 62 Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- § 63 Mitwirkung bei Kündigungen und Entlassungen
- § 64 Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
- 3. HAUPTSTÜCK BEZEICHNUNG WEIBLICHER FUNKTIONÄRE VON ORGANEN DER ARBEITNEHMERSCHAFT
- § 64a
- 4. HAUPTSTÜCK GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- § 65 Fristenberechnung
- § 66 Wirksamkeitsbeginn
- § 67 Aufhebung von Rechtsvorschriften