AT · ARÜG
Auslandsrenten-Übernahmegesetz
Inhalt
- § 0
- ABSCHNITT I. ABSCHNITT römisch eins. Gemeinsame Bestimmungen.
- § 1 Sachlicher Geltungsbereich.
- § 2 Persönlicher Geltungsbereich.
- § 3 Sonderbestimmungen für Umsiedler und gleichgestellte Personen aus Italien.
- § 4 Versicherungs(Leistungs)zugehörigkeit, Versicherungs(Leistungs)zuständigkeit.
- ABSCHNITT II. ABSCHNITT römisch zwei. Pensionsversicherung.
- § 5 Berücksichtigung von Rentenansprüchen.
- § 6 Berücksichtigung von Zeiten als Versicherungszeiten.
- § 7 Berücksichtigung von Zeiten als neutrale Zeiten.
- § 8 Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes nicht anzuwenden sind.
- § 9 Sonderregelung für die Bemessung der Renten, auf welche die Bestimmungen des Vierten Teiles des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes anzuwenden sind.
- § 10 Zusammentreffen von Zeiten.
- § 11 Besondere Leistungsansprüche.
- § 12 Zwischenstaatliche Vereinbarungen.
- ABSCHNITT III. ABSCHNITT römisch drei. Unfallversicherung.
- § 13 Anwendung von österreichischen Rechtsvorschriften.
- § 14 Sonderregelung über die Bemessungsgrundlagen.
- § 15 Zwischenstaatliche Vereinbarungen.
- ABSCHNITT IV. ABSCHNITT römisch vier. Sonstige Bestimmungen.
- § 16 Ruhen von Leistungen.
- § 17 Neufeststellung von Ansprüchen.
- § 18 Vorschüsse auf Rentenansprüche aus einer Rentenversicherung und auf Leistungsansprüche aus einer Unfallversicherung.
- ABSCHNITT V. ABSCHNITT römisch fünf. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
- § 19 Sonderbestimmungen über Beitragsgrundlagen.
- § 20 Wahrung von Leistungsansprüchen.
- § 21 Überleitung von Leistungen in Vorschüsse nach § 18. Überleitung von Leistungen in Vorschüsse nach Paragraph 18,
- § 22 Gewährung, Feststellung und Neufeststellung von Leistungen.
- § 23 Wirksamkeitsbeginn.
- § 24 Vorläufige Leistungen.
- § 25 Vollziehung.