AT · Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebe
Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene (Deutschland)
Inhalt
- § 0
- Vereinbarung über Kriegsbeschädigte, welche in der Wehrmacht des anderen Teiles gedient haben, sowie über ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.
- § 1
- Vereinbarung über uneheliche Kriegerwaisen, die im Gebiete eines der beiden Vertragsteile wohnen.
- § 2
- Artikel III. Artikel römisch drei. Vereinbarung über Kriegsbeschädigte, welche nicht in der Wehrmacht des anderen Vertragsteiles gedient haben, sowie über ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.
- § 3 § 3. Paragraph 3,
- § 4 § 4. Paragraph 4,
- § 5 § 5. Paragraph 5,
- § 6 § 6. Paragraph 6,
- § 7 § 7. Paragraph 7,