AT · WaffG
Waffengesetz 1996
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
- § 1 Waffen
- § 2 Schusswaffen
- § 3 Faustfeuerwaffen
- § 3a Salutwaffen
- § 3b Schreckschusswaffen
- § 4 Munition
- § 5 Kriegsmaterial
- § 6 Erwerb und Besitz
- § 7 Führen
- § 8 Verlässlichkeit
- § 9 EWR-Bürger, Schweiz und Liechtenstein
- 2. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 10 Ermessen
- § 11 Jugendliche
- § 11a Drittstaatsangehörige
- § 11b Sportschützen
- § 12 Waffenverbot
- § 13 Vorläufiges Waffenverbot
- § 14 Schießstätten
- § 15 Verwahrung von Schusswaffen
- § 16 Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schusswaffen
- 3. Abschnitt Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
- § 17 Verbotene Waffen
- § 18 Kriegsmaterial
- 4. Abschnitt Schusswaffen der Kategorie B
- § 19 Definition
- § 20 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B
- § 21 Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B
- § 22 Rechtfertigung und Bedarf
- § 23 Anzahl der erlaubten Waffen
- § 24 Munition für Schusswaffen der Kategorie B
- § 28 Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
- § 29 Ausnahmebestimmungen
- 5. Abschnitt Schusswaffen der Kategorie C
- § 30 Definition
- § 31 Munition für Schusswaffen der Kategorie C
- § 32 Ermächtigung zur Registrierung
- § 33 Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
- § 33a Register traditioneller Schützenvereinigungen
- § 34 Überlassen, Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie C
- § 35 Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C
- 6. Abschnitt Verkehr mit Schußwaffen innerhalb der Europäischen Union und Einfuhr von Schußwaffen in das Bundesgebiet aus Drittstaaten
- § 36 Europäischer Feuerwaffenpaß
- § 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
- § 38 Mitbringen von Schußwaffen und Munition
- § 39 Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B oder C
- § 40 Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen
- 7. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 41 Prüfung der Verlässlichkeit
- § 41a Überprüfung der Verlässlichkeit
- § 41b Sicherstellung von Urkunden und Schusswaffen
- § 41c Überprüfung, Verlust und Entfremdung von Urkunden
- § 41d Einziehung von Urkunden
- § 41e Ersatzdokumente
- § 41f Wartefrist
- § 41g Verlust und Diebstahl von Schusswaffen
- § 42 Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
- § 42a Vernichten von Waffen oder Kriegsmaterial
- § 42b Deaktivierung von Schusswaffen oder Kriegsmaterial
- § 43 Erbschaft oder Vermächtnis
- § 44 Bestimmung von Schußwaffen
- § 44a Verdächtige Transaktionen
- § 44b Gestaltung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen
- § 44c Gültigkeitsdauer von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen
- 8. Abschnitt Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
- § 45 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen
- § 46 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke
- § 47 Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen
- 9. Abschnitt Behörden und Verfahren
- § 48 Zuständigkeit
- § 49 Beschwerden
- 10. Abschnitt Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung
- § 50 Gerichtlich strafbare Handlungen
- § 51 Verwaltungsübertretungen
- § 52 Verfall
- § 53 Durchsuchungsermächtigung
- 11. Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Waffenpolizei
- § 54 Allgemeines
- § 55 Zentrale Informationssammlung
- § 55a Waffenregisterbescheinigung
- § 56 Information über das Verbot Waffen zu überlassen
- § 56a Übermittlung personenbezogener Daten
- § 56b Verständigungspflichten
- 12. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 57 Überleitung von Verboten und bestehenden Berechtigungen
- § 58 Übergangsbestimmungen
- § 58a Sprachliche Gleichbehandlung
- § 59 Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
- § 60 Verweisungen
- § 61 Vollziehung
- § 62 Inkrafttreten und Außerkrafttreten