Errichtung einer dritten Notarstelle in · Errichtung einer dritten Notarstelle in Steyr
§ 0 Errichtung einer dritten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Steyr
StF: BGBl. Nr. 173/1996
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer dritten Notarstelle in Art. 9