Errichtung einer zwölften Notarstelle in · Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
§ 0 Errichtung einer zwölften Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 24. Juni 1988 betreffend die Errichtung einer zwölften Notarstelle in Graz
StF: BGBl. Nr. 360/1988
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zwölften Notarstelle in Art. 9