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AT · JGG

Jugendgerichtsgesetz 1988

In Kraft67 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. ERSTER ABSCHNITT
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. DRITTER ABSCHNITT Jugendstrafrecht
  5. § 4 Straflosigkeit von Unmündigen und Jugendlichen
  6. § 5 Besonderheiten der Ahndung von Jugendstraftaten
  7. § 6 Absehen von der Verfolgung
  8. § 7 Rücktritt von der Verfolgung (Diversion)
  9. § 8 Besonderheiten der Anwendung der Diversion
  10. § 12 Schuldspruch ohne Strafe
  11. § 13 Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe
  12. § 14 Berücksichtigung besonderer Gründe
  13. § 15 Nachträglicher Strafausspruch
  14. § 16
  15. § 17 Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
  16. § 17a Entlassungskonferenz
  17. § 17b Prüfung der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
  18. § 17c Fallkonferenz bei Langzeitunterbringung nach § 21 StGB Fallkonferenz bei Langzeitunterbringung nach Paragraph 21, StGB
  19. § 18 Vorzeitige Beendigung der Probezeit
  20. § 19 Sonderbestimmungen für Straftaten junger Erwachsener
  21. VIERTER ABSCHNITT
  22. § 23 Zuständigkeit und Geschäftsverteilung
  23. § 27 Sachliche Zuständigkeit
  24. § 28 Besetzung der Geschworenenbank und des Schöffengerichtes in Jugendstrafsachen
  25. § 29 Örtliche Zuständigkeit
  26. § 30 Besondere Eignung für Jugendstrafsachen
  27. FÜNFTER ABSCHNITT Verfahrensbestimmungen für Jugendstrafsachen
  28. § 31 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen
  29. § 31a Besonderes Beschleunigungsgebot
  30. § 32 Besondere Verfahrensbestimmungen
  31. § 32a Rechtsbelehrung
  32. § 33 Verständigungen
  33. § 34 Verbindung von Jugendstrafsachen mit Strafsachen gegen Erwachsene
  34. § 35 Festnahme und Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten
  35. § 35a Untersuchungshaftkonferenz
  36. § 36 Vollzug der Untersuchungshaft
  37. § 36a Vernehmung
  38. § 37 Beiziehung eines Verteidigers oder einer Person des Vertrauens
  39. § 37a Medizinische Untersuchung
  40. § 38 Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
  41. § 39 Notwendige Verteidigung
  42. § 40 Mitwirkung des Bewährungshelfers
  43. § 41 Verhandlung in vorübergehender Abwesenheit des Jugendlichen
  44. § 42 Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
  45. § 43 Jugenderhebungen
  46. § 44 Unzulässigkeit einer Privat- oder Subsidiaranklage
  47. § 45 Kosten des Strafverfahrens
  48. § 46
  49. § 46a Verfahrensbestimmungen für Strafsachen junger Erwachsener
  50. SECHSTER ABSCHNITT Jugendgerichtshilfe
  51. § 47 Wesen der Jugendgerichtshilfe
  52. § 48 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
  53. § 49 Organe der Jugendgerichtshilfe
  54. § 50 Stellung der Jugendgerichtshilfe
  55. SIEBENTER ABSCHNITT Bestimmungen über den Jugendstrafvollzug
  56. § 51 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen
  57. § 52 Aufschub des Strafvollzuges, um den Abschluß einer Berufsausbildung zu ermöglichen
  58. § 53 Aufgaben des Jugendstrafvollzuges
  59. § 54 Besondere Eignung für den Jugendstrafvollzug
  60. § 55 Anstalten für den Jugendstrafvollzug
  61. § 56 Zuständigkeit
  62. § 57 Vollzug der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher
  63. § 57a Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung nach § 21 StGB Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung nach Paragraph 21, StGB
  64. § 58 Behandlung jugendlicher Strafgefangener
  65. § 59 Abweichen vom regelmäßigen Jugendstrafvollzug
  66. § 60 Kosten des Strafvollzuges
  67. ACHTER ABSCHNITT Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
  68. § 61 Verweisungen
  69. § 62 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
  70. § 63 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen ab dem Jahr 2004
  71. § 64 Übergangsbestimmungen zu Änderungen der sachlichen Zuständigkeit und der Gerichtszusammensetzung
  72. § 65 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
  73. § 66 Vollziehung
  74. § 2 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 30/2003 , zu den §§ 23 und 25, BGBl. Nr. 599/1988 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2003,, zu den Paragraphen 23 und 25, Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1988,)