AT · GGG
Gerichtsgebührengesetz
Inhalt
- § 0
- I. Gegenstand der Gebühr und Entstehung der Gebührenpflicht römisch eins. Gegenstand der Gebühr und Entstehung der Gebührenpflicht
- § 1 Gegenstand der Gebühr
- § 2 Entstehung der Gebührenpflicht
- § 3 Pauschalgebühren
- II. Art der Gebührenentrichtung römisch zwei. Art der Gebührenentrichtung
- § 4
- III. Gebührenermittlung römisch drei. Gebührenermittlung
- § 6 Bemessungsgrundlage
- IV. Zahlungspflicht römisch vier. Zahlungspflicht
- § 7
- V. Gebührenfreiheit römisch fünf. Gebührenfreiheit Persönliche Gebührenfreiheit auf Grund der Verfahrenshilfe; Voraussetzungen
- § 8
- § 9 Wirksamkeit der Verfahrenshilfe
- § 10 Persönliche Gebührenfreiheit aus anderen Gründen
- § 11 Persönliche Gebührenfreiheit im Verfahren auf Grund von Privatanklagen
- § 12 Wirkung der persönlichen Gebührenfreiheit auf andere am Verfahren beteiligte Personen
- § 13 Sachliche Gebührenfreiheit
- a) Im Zivilprozeß
- § 14 Allgemeine Grundsätze
- § 15 Besondere Bestimmungen
- § 15a Sonderregelungen für Verbandsklageverfahren auf Abhilfe
- § 16 Bewertung einzelner Streitigkeiten
- § 17 Bewertung des Streitgegenstandes mangels anderer Grundlagen
- § 18 Wertänderungen
- b) Im Exekutionsverfahren
- § 19
- Ia. Streitgenossenzuschlag römisch eins a. Streitgenossenzuschlag
- § 19a
- II. Zahlungspflicht des Gegners der gebührenbefreiten Partei römisch zwei. Zahlungspflicht des Gegners der gebührenbefreiten Partei a) Im Zivilprozeß
- § 20
- b) Im Exekutionsverfahren
- § 21
- C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SONSTIGE VERFAHRENSARTEN I. Insolvenz-, Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren
- § 22 Gebührenbestimmung und Zahlungspflicht im Insolvenzverfahren erster Instanz
- § 23 Zahlungspflicht im Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz
- III. Verfahren vor dem Verlassenschaftsgericht römisch drei. Verfahren vor dem Verlassenschaftsgericht
- § 24
- IV. Grundbuchsachen römisch vier. Grundbuchsachen
- § 25 Zahlungspflicht für die Eintragungsgebühr
- § 26 Wertberechnung für die Eintragungsgebühr
- § 26a Begünstigte Erwerbsvorgänge
- IVa. Pauschalgebühren für Abfragen im Grund- und Firmenbuch römisch vier a. Pauschalgebühren für Abfragen im Grund- und Firmenbuch
- § 26b Zahlungspflicht für die Abfragegebühr
- V. Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen römisch fünf. Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen
- § 27
- VI. Pauschalgebühren für sonstige Geschäfte des außerstreitigen Verfahrens römisch sechs. Pauschalgebühren für sonstige Geschäfte des außerstreitigen Verfahrens
- § 28
- VII. Wertberechnung bei der Ermittlung der Entschädigung in Enteignungs- und enteignungsähnlichen Fällen und des Kostenersatzes römisch sieben. Wertberechnung bei der Ermittlung der Entschädigung in Enteignungs- und enteignungsähnlichen Fällen und des Kostenersatzes
- § 29
- VIII. Akteneinsicht im Strafverfahren römisch acht. Akteneinsicht im Strafverfahren
- § 29a
- D. ÄNDERUNG DER GEBÜHRENPFLICHT.
- § 30
- E. FEHLBETRÄGE UND HAFTUNG
- § 31
- § 31a Neufestsetzung von Gebühren und Bemessungsgrundlagen
- VII. Gemeinsame Bestimmungen zu I bis VI römisch sieben. Gemeinsame Bestimmungen zu römisch eins bis römisch sechs
- § 32 Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Zu d und e: Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen Anmerkungen
- Artikel V Artikel römisch fünf Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen, Verweisungen, Vollziehungsklausel
- § 5 (Anm.: aus BGBl. Nr. 521/1995 , zu § 31a, BGBl. Nr. 501/1984 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1995,, zu Paragraph 31 a,, Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,)
- Artikel 33 Schlussbestimmungen zu Art. 3 bis 8, 11 und 27 bis 29
- § 33 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 26/2000 , zu BGBl. Nr. 501/1984 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2000,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,)
- Artikel XLI Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
- § 41 (Anm.: aus BGBl. Nr. 343/1989 , zu den §§ 25, 31 und 32, BGBl. Nr. 501/1984 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1989,, zu den Paragraphen 25, 31 und 32, Bundesgesetzblatt Nr. 501 aus 1984,)