AT · Bewährungshilfegesetz
Bewährungshilfegesetz
Inhalt
- § 0
- ERSTER ABSCHNITT Personen und Einrichtungen der Bewährungshilfe
- § 1 Bewährungshelfer
- § 2 Hauptamtlich tätige Bewährungshelfer
- § 3 Dienststelle für Bewährungshilfe
- § 4 Dienststellenleiter
- § 5 Aufgaben des Dienststellenleiters
- § 6 Kanzleipersonal
- § 7 Besprechungen des Dienststellenleiters mit den Bewährungshelfern
- § 7a Beratung der Bewährungshelfer
- § 8 Beiziehung von Psychiatern und Psychologen
- § 9 Zusammenkünfte der Dienststellenleiter
- § 10 Tätigkeitsberichte
- § 11 Ausbildung und Fortbildung
- § 12 Ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
- § 13 Heime für Bewährungshilfe
- § 14 Vorgesetzte Behörde
- ZWEITER ABSCHNITT Durchführung der Bewährungshilfe
- § 15 Vorbereitung der Anordnung der Bewährungshilfe
- § 16 Bestimmung des Bewährungshelfers
- § 17 Auswahl des Bewährungshelfers
- § 18 Belehrung des Rechtsbrechers über die Bewährungshilfe
- § 19 Rechte des Bewährungshelfers in Ausübung seines Amtes
- § 20 Pflichten des Bewährungshelfers in Ausübung seines Amtes
- § 21 Arbeitszeit und Dienststunden der Bewährungshelfer
- § 22 Wechsel in der Person des Bewährungshelfers
- § 23 Zuständigkeit
- DRITTER ABSCHNITT Mitwirkung privater Vereinigungen
- § 24 Führung der Bewährungshilfe durch private Vereinigungen
- § 25 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 26 Verwendung von Beamten bei einer privaten Vereinigung
- § 26a Dienstrechtliche Sonderbestimmungen
- § 26b
- § 26c
- § 26d
- § 26f
- VIERTER ABSCHNITT
- § 27a Freiwillige Betreuung
- FÜNFTER ABSCHNITT
- § 28 Beirat für Bewährungshilfe
- SECHSTER ABSCHNITT Mitwirkung am Tatausgleich, Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen und Schulungen und Kursen sowie Betreuung während des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
- § 29 Allgemeine Bestimmungen
- § 29a Konfliktregler
- § 29b Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen sowie Schulungen und Kursen
- § 29c Vorbereitung und Betreuung während des Strafvollzuges durch elektronisch überwachten Hausarrest
- Siebenter Abschnitt Einrichtungen für Entlassenenhilfe
- § 29d
- ACHTER ABSCHNITT Sozialnetzkonferenz
- § 29e
- NEUNTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 30 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
- § 30a Verweisungen
- § 31 Vollziehung
- Artikel 115 Durchführungs- und Umsetzungshinweis
- § 115 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 32/2018 zu § 25, BGBl. Nr. 146/1969) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018, zu Paragraph 25,, Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1969,)