AT · AktG
Aktiengesetz
Inhalt
- § 0
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Begriff der Aktiengesellschaft
- § 2 Gründer
- § 3 Börsenotierung
- § 4 Firma
- § 5 Sitz
- § 6 Grundkapital
- § 7 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
- § 8 Art und Mindestbeträge der Aktien
- § 8a Ausgabebetrag der Aktien
- § 9 Namensaktien
- § 10 Inhaberaktien
- § 10a Nachweis der Aktionärseigenschaft bei Inhaberaktien
- § 11 Aktien besonderer Gattung
- § 12 Stimmrecht
- § 12a Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
- § 13 Formvorschriften, Begriffsbestimmungen
- § 14 Gericht
- § 15 Wesen des Konzerns und des Konzernunternehmens
- ZWEITER Teil Gründung der Gesellschaft
- § 16 Feststellung der Satzung
- § 17 Inhalt der Satzung
- § 18 Veröffentlichungen der Gesellschaft
- § 19 Sondervorteile. Gründungsaufwand
- § 20 Sacheinlagen. Sachübernahmen
- § 21 Errichtung der Gesellschaft
- § 22 Nachträgliche Aktienübernahme durch die Gründer
- § 23 Erster Aufsichtsrat und Vorstand
- § 24 Gründungsbericht
- Gründungsprüfung.
- § 25 Allgemeines
- § 26 Umfang der Gründungsprüfung
- § 27 Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Auslagen und Entlohnung der Gründungsprüfer
- § 28 Anmeldung der Gesellschaft
- § 28a Leistung der Einlagen
- § 29 Inhalt der Anmeldung
- § 31 Prüfung durch das Gericht
- § 32 Inhalt der Eintragung
- § 33 Veröffentlichung der Eintragung. Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz
- § 34 Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe
- § 35 Einpersonen-Gesellschaft
- § 39 Verantwortlichkeit der Gründer
- § 40 Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern
- § 41 Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats
- § 42 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer
- § 43 Verzicht und Vergleich
- § 44 Verjährung der Ersatzansprüche
- § 45 Nachgründung
- § 46 Eintragung der Nachgründung
- § 47 Ersatzansprüche bei der Nachgründung
- DRITTER TEIL Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 47a Gleichbehandlung der Aktionäre
- § 48 Haftung für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft
- § 49 Hauptverpflichtung der Aktionäre
- § 50 Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- § 51 Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein Tochterunternehmen
- § 52 Keine Rückgewähr der Einlagen
- § 53 Gewinnbeteiligung der Aktionäre
- § 54 Keine Verzinsung der Einlagen
- § 54a Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn
- § 55 Vergütung von Nebenleistungen
- § 56 Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Zahlungen
- § 57 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung
- § 58 Ausschluß säumiger Aktionäre
- § 59 Zahlungspflicht der Vormänner
- § 60 Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten
- § 61 Eintragung von Namensaktien im Aktienbuch
- § 62 Übertragung von Namensaktien, Vinkulierung
- § 63 Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
- § 64 Berechnung der Aktienbesitzzeit
- § 65 Erwerb eigener Aktien
- § 65a Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
- § 65b Inpfandnahme eigener Aktien
- § 66 Erwerb eigener Aktien durch Dritte
- § 66a Finanzierung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft
- § 67 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
- § 68 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien
- § 69 Neue Gewinnanteilscheine
- ERSTER ABSCHNITT Vorstand
- § 70 Leitung der Aktiengesellschaft
- § 71 Vertretung der Aktiengesellschaft
- § 72 Zeichnung des Vorstands
- § 73 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder
- § 74 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
- § 75 Bestellung und Abberufung des Vorstands
- § 76 Bestellung durch das Gericht
- § 78 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
- § 78a Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 78b Abstimmung über die Vergütungspolitik und Veröffentlichung
- § 78c Erstellung eines Vergütungsberichts für die Bezüge der Vorstandsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 78d Recht auf Abstimmung über den Vergütungsbericht
- § 78e Veröffentlichung des Vergütungsberichts
- § 78f Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- § 78g Sammelstelle
- § 78h Überwachung der Übermittlungspflicht
- § 79 Wettbewerbsverbot
- § 80 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder
- § 81 Bericht an den Aufsichtsrat
- § 82 Rechnungswesen
- § 83 Vorstandspflichten bei Verlust
- § 84 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
- § 85 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
- ZWEITER ABSCHNITT Aufsichtsrat
- § 86 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- § 87 Wahl und Abberufung
- § 88 Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
- § 89 Bestellung durch das Gericht
- § 90 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
- § 91 Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
- § 92 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
- § 93 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- § 94 Einberufung des Aufsichtsrats
- § 95 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
- § 95a Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
- § 96 Bericht an die Hauptversammlung
- § 97 Vertretung der Gesellschaft
- § 98 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
- § 98a Grundsätze für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
- § 99 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
- DRITTER ABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
- § 100 Handeln zum Schaden der Gesellschaft zwecks Erlangung gesellschaftsfremder Vorteile
- § 101 Ersatzansprüche der Gläubiger
- Erster Unterabschnitt Allgemeines
- § 102 Funktion der Hauptversammlung, Formen der Teilnahme
- § 103 Zuständigkeit der Hauptversammlung
- § 104 Ordentliche Hauptversammlung
- Zweiter Unterabschnitt Vorbereitung der Hauptversammlung
- § 105 Einberufung
- § 106 Inhalt der Einberufung
- § 107 Bekanntmachung, Frist
- § 108 Bereitstellung von Informationen
- § 109 Beantragung von Tagesordnungspunkten
- § 110 Beschlussvorschläge von Aktionären
- Dritter Unterabschnitt Teilnahmeberechtigung und Vertretung
- § 111 Teilnahmeberechtigung bei einer börsenotierten Gesellschaft
- § 112 Teilnahmeberechtigung bei einer nicht börsenotierten Gesellschaft
- § 113 Vertretung durch Bevollmächtigte
- § 114 Erteilung und Widerruf der Vollmacht
- § 115 Ausschluss anderer Formen der Stimmrechtsübertragung
- Vierter Unterabschnitt Innere Ordnung der Versammlung
- § 116 Vorsitz, Teilnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
- § 117 Verzeichnis der anwesenden Teilnehmer
- § 118 Auskunftsrecht
- § 119 Anträge in der Hauptversammlung
- § 120 Niederschrift
- Fünfter Unterabschnitt Abstimmung
- § 121 Beschlussfähigkeit, Beschlussmehrheit
- § 122 Verfahren
- § 123 Stimmrecht bei teileingezahlten Aktien
- § 124 Ruhen des Stimmrechts bei Verstoß gegen Meldepflichten
- § 125 Ausschluss des Stimmrechts bei Interessenkonflikten
- § 126 Fernabstimmung
- § 127 Abstimmung per Brief
- § 128 Abstimmungsergebnis, Beschluss
- § 129 Sonderbeschluss über die Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs
- Sechster Unterabschnitt Sonderprüfung
- § 130 Bestellung der Sonderprüfer
- § 131 Auswahl der Sonderprüfer
- § 132 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
- § 133 Rechte der Sonderprüfer, Prüfungsbericht
- Siebenter Unterabschnitt Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- § 134 Verpflichtung zur Geltendmachung
- § 135 Geltendmachung
- § 136 Verzicht und Vergleich
- ERSTER ABSCHNITT Satzungsänderung
- § 145 Allgemeines
- § 146 Beschluß der Hauptversammlung
- § 147 Begründung von Nebenverpflichtungen
- § 148 Eintragung der Satzungsänderung
- Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung
- § 149 Voraussetzungen
- § 150 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- § 151 Anmeldung und Prüfung des Beschlusses
- § 152 Zeichnung der neuen Aktien
- § 153 Bezugsrecht
- § 154 Zusicherungen von Rechten auf den Bezug neuer Aktien
- § 155 Anmeldung und Eintragung der Durchführung
- § 156 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
- § 157 Veröffentlichung der Eintragung
- § 158 Verbotene Ausgabe von Aktien
- Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
- § 159 Voraussetzungen
- § 160 Erfordernisse des Beschlusses
- § 161 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
- § 162 Anmeldung und Prüfung des Beschlusses
- § 163 Veröffentlichung der Eintragung
- § 164 Verbotene Aktienausgabe
- § 165 Bezugserklärung
- § 166 Ausgabe der Bezugsaktien
- § 167 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
- § 168 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
- Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital
- § 169 Voraussetzungen
- § 170 Ausgabe der neuen Aktien
- § 171 Bedingungen der Aktienausgabe
- § 172 Ausgabe gegen Sacheinlagen
- § 173 Vereinbarungen über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
- Vierter Unterabschnitt
- § 174 Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen
- Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung
- § 175 Voraussetzungen
- § 176 Anmeldung des Beschlusses
- § 177 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
- § 178 Gläubigerschutz
- § 179 Kraftloserklärung von Aktien
- § 180 Anmeldung der Durchführung
- § 181 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag
- Zweiter Unterabschnitt Vereinfachte Kapitalherabsetzung
- § 182 Voraussetzungen
- § 183 Auflösung von Rücklagen
- § 184 Verbot von Zahlungen an die Aktionäre
- § 185 Einstellung von Beträgen in die gebundene Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten
- § 186 Beschränkung der Einstellung von Beträgen in die gebundenen Rücklagen
- § 187 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz
- § 188 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung
- § 189 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung
- § 190 Gewinn- und Verlustrechnung
- § 191 Veröffentlichung
- Dritter Unterabschnitt Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien
- § 192 Voraussetzungen
- § 193 Wirksamwerden der Einziehung
- § 194 Anmeldung der Durchführung
- ERSTER ABSCHNITT Anfechtbarkeit
- § 195 Anfechtungsgründe
- § 196 Anfechtungsbefugnis
- § 197 Anfechtungsklage
- § 198 Urteilswirkung
- ZWEITER ABSCHNITT Nichtigkeit
- § 199 Nichtigkeitsgründe
- § 200 Heilung der Nichtigkeit
- § 201 Nichtigkeitsklage
- § 202 Nichtigkeit des vom Vorstand festgestellten Jahresabschlusses
- Erster Unterabschnitt Auflösungsgründe und Anmeldung
- § 203 Auflösungsgründe
- § 204 Anmeldung und Eintragung der Auflösung
- Zweiter Unterabschnitt Abwicklung
- § 205 Notwendigkeit der Abwicklung
- § 206 Abwickler
- § 207 Anmeldung der Abwickler
- § 208 Aufruf der Gläubiger
- § 209 Pflichten der Abwickler
- § 210 Vertretung der aufgelösten Gesellschaft durch die Abwickler
- § 211 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
- § 212 Verteilung des Vermögens
- § 213 Gläubigerschutz
- § 214 Schluß der Abwicklung
- § 215 F ortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
- ZWEITER ABSCHNITT Nichtigkeit der Gesellschaft
- § 216 Klage auf Nichtigerklärung
- § 217 Heilung der Nichtigkeit
- § 218 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
- Erster Abschnitt Verschmelzung von Aktiengesellschaften
- § 219 Begriff der Verschmelzung
- Erster Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
- § 220 Vorbereitung der Verschmelzung
- § 220a Verschmelzungsbericht
- § 220b Prüfung der Verschmelzung
- § 220c Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 221 Beschlüsse der Hauptversammlung
- § 221a Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
- § 222 Notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
- § 223 Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der Verschmelzung
- § 224 Unterbleiben der Gewährung von Aktien
- § 225 Anmeldung der Verschmelzung
- § 225a Eintragung der Verschmelzung
- § 225b Ausschluß von Anfechtungsklagen
- § 225c Gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses, Antragsberechtigte
- § 225d Verzicht
- § 225e Verfahren
- § 225f Gemeinsamer Vertreter
- § 225g Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- § 225h Streitschlichtung durch das Gremium
- § 225i Wirksamkeit von Entscheidungen und Vergleichen
- § 225j Verzinsung barer Zuzahlungen, Ausgabe zusätzlicher Aktien
- § 225k Bekanntmachungen
- § 225l Kosten
- § 225m Bestellung, Verschwiegenheitspflicht und Vergütungsansprüche der Mitglieder des Gremiums
- § 226 Gläubigerschutz
- § 227 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Gesellschaft
- § 228 Durchführung des Schadenersatzanspruchs
- § 229 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übernehmenden Gesellschaft
- § 230 Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft
- § 231 Vereinfachte Verschmelzung
- § 232 Vereinfachte Verschmelzung bei Aufnahme durch den Alleingesellschafter oder bei Verzicht aller Aktionäre
- Zweiter Unterabschnitt
- § 233 Verschmelzung durch Neugründung
- Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter
- § 234 Haftung mit einer Aktiengesellschaft
- § 234a Verschmelzung einer Aktiengesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 234b Barabfindung bei rechtsformübergreifender Verschmelzung
- ZEHNTER TEIL Vermögensübertragung. Gewinngemeinschaft
- § 235 Vermögensübertragung auf eine Gebietskörperschaft
- § 236 Vermögensübertragung auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- § 237 Vermögensübertragung in anderer Weise
- § 238 Gewinngemeinschaft
- Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 239 Voraussetzungen
- § 240 Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses
- § 241 Wirkung der Eintragung
- § 242 Umtausch der Aktien
- § 243 Gläubigerschutz
- § 244 Barabfindung widersprechender Aktionäre
- ZWEITER ABSCHNITT Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft
- § 245 Voraussetzungen
- § 246 Durchführung der Umwandlung
- § 247 Gründungsprüfung und Verantwortlichkeit der Gesellschafter
- § 248 Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses
- § 249 Inhalt der Veröffentlichung der Eintragung
- § 250 Wirkung der Eintragung
- § 251 Veröffentlichung der Bilanz
- § 252 Umtausch der Geschäftsanteile
- § 253 Barabfindung widersprechender Gesellschafter
- ZWÖLFTER TEIL
- § 254 Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Aktiengesellschaften
- § 258 Zwangsstrafen
- VIERZEHNTER TEIL Sonderbestimmungen für öffentliche Verkehrsunternehmungen, Unternehmungen des Post- und Fernmeldewesens und gemeinnützige Bauvereinigungen
- § 259 Öffentliche Verkehrsunternehmungen, Unternehmungen des Post- und Fernmeldewesens
- § 260 Gemeinnützige Bauvereinigungen
- ERSTER ABSCHNITT Inkrafttreten
- § 262
- ZWEITER ABSCHNITT Frühere Berechtigungen
- § 266 Sitz
- § 268 Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder
- § 271 Verweisung in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften
- VIERTER ABSCHNITT
- § 273 Vollziehung