AT · Urheberrechtsgesetz
Urheberrechtsgesetz
Inhalt
- § 0
- I. Abschnitt. römisch eins. Abschnitt. Das Werk.
- § 1 Werke der Literatur und der Kunst.
- § 2 Werke der Literatur.
- § 3 Werke der bildenden Künste.
- § 4 Werke der Filmkunst.
- § 5 Bearbeitungen.
- § 6 Sammelwerke.
- § 7 Freie Werke.
- § 8 Veröffentlichte Werke.
- § 9 Erschienene Werke.
- II. Abschnitt. römisch zwei. Abschnitt.
- § 10 Der Urheber.
- § 11 Miturheber.
- § 12 Vermutung der Urheberschaft.
- § 13 Ungenannte Urheber.
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Das Urheberrecht.
- § 14 1. Verwertungsrechte.
- § 15 Vervielfältigungsrecht.
- § 16 Verbreitungsrecht.
- § 16a Vermieten und Verleihen
- § 16b Folgerecht
- § 17 Senderecht.
- § 17a
- § 17b
- § 18 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht.
- § 18a Zurverfügungstellungsrecht
- § 18b Ergänzende Online-Dienste
- § 18c Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen
- 2. Schutz geistiger Interessen.
- § 19 Schutz der Urheberschaft.
- § 20 Urheberbezeichnung.
- § 21 Werkschutz.
- 3. Pflichten des Besitzers eines Werkstückes.
- § 22
- 4. Übertragung des Urheberrechtes.
- § 23
- 5. Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht.
- § 24
- § 24a Werknutzungsbewilligung oder Werknutzungsrecht für die Sendung oder die öffentliche Zurverfügungstellung nach § 18c Werknutzungsbewilligung oder Werknutzungsrecht für die Sendung oder die öffentliche Zurverfügungstellung nach Paragraph 18 c
- § 24b Vertragshilfe für die Zugänglichmachung audiovisueller Werke über Videoabrufdienste
- § 24c Zweckübertragungsgrundsatz und unbekannte Verwertungsarten
- 6. Exekutionsbeschränkungen.
- § 25
- IV. Abschnitt. römisch vier. Abschnitt.
- § 26 Werknutzungsrechte.
- § 27 Übertragung der Werknutzungsrechte.
- § 28
- § 29 Vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses.
- § 30
- § 31 Werknutzungsrechte an künftigen Werken.
- § 31a Recht zur anderweitigen Verwertung nach fünfzehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 32 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- V. Abschnitt. römisch fünf. Abschnitt. Vorbehalte zugunsten des Urhebers.
- § 33 Auslegungsregeln.
- § 34 Gesamtausgaben.
- § 35 Vorbehalt bei Werken der bildenden Künste.
- § 36 Beiträge zu Sammlungen.
- § 37
- § 37a Zweitverwertungsrecht von Urhebern wissenschaftlicher Beiträge
- Va. Abschnitt römisch fünf a. Abschnitt Faire Vergütung in Verwertungsverträgen mit Urhebern
- § 37b Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung
- § 37c Vertragsanpassungsmechanismus
- § 37d Anspruch auf Auskunft
- § 37e Vermittlung durch den Schlichtungsausschuss
- § 37f Unabdingbarkeit
- § 37g Ausnahme von Computerprogrammen
- VI. Abschnitt römisch sechs. Abschnitt Sondervorschriften für gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke.
- § 38 Rechte am Filmwerk
- § 39 Urheber.
- § 40 Verwertungsrechte und Werknutzungsrechte.
- VIa. Abschnitt römisch sechs a. Abschnitt Sondervorschriften für Computerprogramme
- § 40a Computerprogramme
- § 40b Dienstnehmer
- § 40c Werknutzungsrechte
- § 40d Freie Werknutzungen
- § 40e Dekompilierung
- VIb. Abschnitt römisch sechs b. Abschnitt Sondervorschriften für Datenbankwerke
- § 40f Datenbanken und Datenbankwerke
- § 40g Wiedergaberecht
- § 40h Freie Werknutzungen
- 1. Freie Werknutzungen.
- § 41 Freie Werknutzungen im Interesse der Rechtspflege und der Verwaltung
- § 41a Flüchtige und begleitende Vervielfältigungen
- § 42 Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
- § 42a
- § 42b
- § 42c Berichterstattung über Tagesereignisse
- § 42d Menschen mit Behinderungen
- § 42e Unwesentliches Beiwerk
- § 42f Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches
- § 42g Digitale Nutzungen in Unterricht und Lehre
- § 42h Text- und Data-Mining
- § 43 Freie Werknutzungen an Werken der Literatur.
- § 44
- § 45
- § 47
- § 48
- § 50
- § 51 Freie Werknutzungen an Werken der Tonkunst.
- § 53
- § 54 Freie Werknutzungen an Werken der bildenden Künste.
- § 55
- § 56 Benutzung von Bild- oder Schallträgern und Rundfunksendungen in bestimmten Geschäftsbetrieben.
- § 56a Überlassung von Bild- oder Schallträgern an bestimmte Bundesanstalten
- § 56b Benutzung von Bild- oder Schallträgern in Bibliotheken
- § 56c Öffentliche Wiedergabe im Unterricht
- § 56d Öffentliche Wiedergabe in Beherbergungsbetrieben
- § 56e Verwaiste Werke
- § 56f Nicht verfügbare Werke
- § 57 Schutz geistiger Interessen bei freien Werknutzungen.
- § 57a Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen
- 2. Bewilligungszwang bei Schallträgern.
- § 58
- 3. Benutzung von Rundfunksendungen.
- § 59
- § 59a
- § 59b
- 4. Schulbücher und Prüfungsaufgaben
- § 59c
- VIII. Abschnitt. römisch acht. Abschnitt. Dauer des Urheberrechtes.
- § 60 Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste.
- § 61
- § 62 Filmwerke
- § 63 Lieferungswerke
- § 64 Berechnung der Schutzfristen.
- § 65 Die Schutzfrist überdauernde Rechte.
- I. Abschnitt. römisch eins. Abschnitt. Schutz von Darbietungen
- § 66 Ausübender Künstler
- § 67 Schutz geistiger Interessen
- § 68 Verwertungsrechte
- § 69 Rechte an Darbietungen für ein Filmwerk
- § 70 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
- § 71 Freie Nutzungen
- § 72 Schutz des Veranstalters
- 1. Lichtbilder.
- § 73
- § 74 Schutzrecht.
- § 75 Sondervorschriften für Lichtbildnisse von Personen.
- 2. Schallträger.
- § 76
- 3. Rundfunksendungen
- § 76a
- 4. Nachgelassene Werke
- § 76b
- IIa. Abschnitt römisch zwei a. Abschnitt
- § 76c Geschützte Datenbanken
- § 76d Schutzrecht
- § 76e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
- IIb. Abschnitt römisch zwei b. Abschnitt
- § 76f Schutz der Hersteller von Presseveröffentlichungen
- III. Abschnitt. römisch drei. Abschnitt. Brief- und Bildnisschutz.
- § 77 Briefschutz.
- § 78 Bildnisschutz.
- IV. Abschnitt. römisch vier. Abschnitt. Nachrichtenschutz. Schutz des Titels von Werken der Literatur und der Kunst.
- § 79 Nachrichtenschutz.
- § 80 Titelschutz.
- I. Abschnitt. römisch eins. Abschnitt. Zivilrechtliche Vorschriften.
- § 81 Unterlassungsanspruch.
- § 82 Beseitigungsanspruch.
- § 83 Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Werken der bildenden Künste.
- § 84 Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch in den Fällen der §§ 79 und 80. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch in den Fällen der Paragraphen 79 und 80,
- § 85 Urteilsveröffentlichung.
- § 86 Anspruch auf angemessenes Entgelt.
- § 87 Anspruch auf Schadenersatz und auf Herausgabe des Gewinnes.
- § 87a Anspruch auf Rechnungslegung.
- § 87b Anspruch auf Auskunft
- § 87c Einstweilige Verfügungen
- § 88 Haftung des Inhabers eines Unternehmens.
- § 89 Haftung mehrerer Verpflichteter.
- § 89a „Anspruch auf Schadenersatz gegen den Anbieter einer großen Online-Plattform
- § 89b Schutz der Anliegen von Nutzern großer Online-Plattformen
- § 89c Aufsicht über Anbieter großer Online-Plattformen
- § 90 Verjährung.
- § 90a Meldepflicht für das Inverkehrbringen von Speichermedien und Vervielfältigungsgeräten
- § 90b Schutz von Computerprogrammen
- § 90c Schutz technischer Maßnahmen
- § 90d Schutz von Kennzeichnungen
- II. Abschnitt. römisch zwei. Abschnitt. Strafrechtliche Vorschriften.
- § 91 Eingriff.
- § 92 Vernichtung und Unbrauchbarmachung von Eingriffsgegenständen und Eingriffsmitteln.
- § 93 Beschlagnahme.
- 1. Werke der Literatur und der Kunst.
- § 94 Werke der Staatsbürger.
- § 95 Im Inland erschienene und mit inländischen Liegenschaften verbundene Werke.
- § 96 Nicht im Inland erschienene und nicht mit inländischen Liegenschaften verbundene Werke von Ausländern.
- 2. Darbietungen
- § 97
- 3. Lichtbilder.
- § 98
- 4. Schallträger und Rundfunksendungen
- § 99 Schallträger
- § 99a Rundfunksendungen
- § 99b Nachgelassene Werke
- 4a. Datenbanken
- § 99c
- § 99d 4b. Presseveröffentlichungen
- 5. Nachrichtenschutz und Titelschutz.
- § 100
- V. Hauptstück. römisch fünf. Hauptstück.
- § 101 Übergangs- und Schlußbestimmungen.
- § 102
- § 103
- § 104
- § 105
- § 106
- § 107
- § 108
- § 109
- § 110
- § 111
- § 112
- § 113
- § 114
- § 115 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
- § 116 Inkrafttreten von Novellen