AT · EuWEG
Europa-Wählerevidenzgesetz
Inhalt
- § 0
- § 1 Führung der Europa-Wählerevidenz
- § 2 Voraussetzungen für die Eintragung
- § 3 Ausschluss vom Wahlrecht wegen gerichtlicher Verurteilung
- § 4 Voraussetzungen für die Eintragung von Österreichern, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben
- § 5 Voraussetzungen für die Eintragung von Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen
- § 6 Einsichtnahme in die Europa-Wählerevidenz
- § 7 Berichtigungsanträge
- § 8 Verständigung der von Berichtigungsanträgen betroffenen Personen
- § 9 Entscheidung über Berichtigungsanträge
- § 10 Beschwerden gegen Entscheidungen über Berichtigungsanträge
- § 11 Behörden im Berichtigungsverfahren
- § 12 Amtswegige Führung der Europa-Wählerevidenz
- § 13 Zentrale Europa-Wählerevidenz
- § 14 Fristen
- § 15 Kosten
- § 16 Schriftliche Anbringen
- § 17 Verweisungen
- § 18 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 19 Vollziehung
- § 20 Inkrafttreten